Der BayWa-Konzern weist für die ersten drei Monate des laufenden Geschäftsjahres 2025 einen Umsatzrückgang von 9,2 % auf 4,7 Mrd Euro gegenüber dem Vergleichsquartal des Vorjahres aus (Vorjahr: 5,2 Mrd Euro).

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Image: BayWa AG

Das Segment Global Produce umfasst sämtliche Aktivitäten des Konzerns im Bereich Obst- und Gemüseanbau. Hier entwickelte sich der Handel positiv, der Umsatz verbesserte sich im Vergleich zum Vorjahr um 10,7 % auf 298 Mio Euro.

Im Segment Agrar verzeichnete die BayWa AG einen Umsatzrückgang von 9,8 % auf 615,8 Mio Euro. Ausschlaggebend dafür waren vor allem geringere Ausliefermengen bei Getreide- und Ölsaaten sowie ein nachlassendes Geschäft im Bereich der Betriebsmittel.

Der Rückgang des Gesamtumsatzes sei im Wesentlichen auf Sondereffekte im Zuge der laufenden Transformation zurückzuführen. Die seit Beginn des Transformationsprozesses im vergangenen Jahr umgesetzten Personalmaßnahmen, einschließlich des Abbaus von rund 700 Stellen, leisten einen wesentlichen Beitrag zu einer nachhaltigen, operativen Verbesserung. Ergänzend dazu wurden bereits erste Standortschließungen – insbesondere im Segment BayWa Baustoffe – umgesetzt, die künftig zu einer schlankeren und effizienteren Kostenstruktur führen sollen. Parallel dazu wurde mit einer gezielten Sortimentsoptimierung begonnen, bei der der Fokus auf margenstärkere Produkte gelegt wird. Bereinigt um einmalige Sondereffekte aus dem Transformationsprozess, insbesondere im Zusammenhang mit Personalmaßnahmen und Restrukturierungsaufwendungen, dürfte sich die Ertragsqualität deutlich verbessern.

Neben den operativen Maßnahmen wurden im Berichtszeitraum auch strukturelle Fortschritte erzielt. So wurde am 2. Mai 2025 der Verkauf der Beteiligung an der österreichischen Raiffeisen Ware Austria AG (RWA AG) zu einem Kaufpreis von 176 Mio Euro vollzogen. Der Anteilsverkauf führe zu einer Reduzierung der Bankverbindlichkeiten des BayWa-Konzerns um rund 500 Mio Euro.

Da bis Ende Januar 2025 einige wenige der insgesamt fast 300 Kreditgeber trotz wiederholter Aufforderung nicht bereit waren, die nach intensiven Verhandlungen erarbeitete Sanierungslösung mitzutragen, hat der Vorstand der BayWa AG am 31. Januar 2025 ein Restrukturierungsvorhaben nach dem StaRUG beim zuständigen Amtsgericht München – Restrukturierungsgericht – angezeigt. Der „StaRUG light“-Ansatz der BayWa unterscheide sich von anderen prominenten Fällen dadurch, dass er nur ein mikrochirurgischer Eingriff zur rechtssicheren Umsetzung des Finanzierungskonzepts sei, keinerlei Forderungsverzichte einfordere und insbesondere die Bezugsrechte aller Aktionäre bei der vorgesehenen Kapitalerhöhung wahre. In dem am 15. Mai 2025 durchgeführten gerichtlichen Termin zur Erörterung des Restrukturierungsplans und der Stimmrechte der Planbetroffenen sowie zur Abstimmung über den Restrukturierungsplan wurde der Restrukturierungsplan mit den erforderlichen Mehrheiten angenommen. Die für den Eintritt der Planwirkungen erforderliche Bestätigung des Restrukturierungsplans durch das Restrukturierungsgericht München stehe noch aus. Damit sei ein zentraler Schritt zur Umsetzung des Sanierungskonzepts gemacht.