Die Entscheidung der Mindestlohnkommission, den gesetzlichen Mindestlohn zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro anzuheben und zum 1. Januar 2027 eine weitere Steigerung auf 14,60 Euro vorzusehen, sorgt in der grünen Branche für Besorgnis, so der Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG).

Zwar sei zu respektieren, dass sich die Kommission nicht unter politischen Druck habe setzen lassen und eigenständig abgewogen habe. Dennoch bleibe die Frage offen, wie tragfähig diese Entscheidung tatsächlich für alle Seiten sei – insbesondere für die hoch belasteten Betriebe im Bereich der Sonderkulturen. 

Gerade diese Betriebe hatten zuletzt noch einmal eindringlich vor den Folgen weiterer Erhöhungen gewarnt. Die Branche hatte dem Gesetzgeber eine praktikable Lösung für Saisonarbeitskräfte vorgeschlagen: Einfrieren des Mindestlohnes auf dem aktuellen Niveau bei 12,82 Euro und Anhebung erst dann, wenn 80 % des gesetzlichen Mindestlohns diesen Wert übersteigen. Dieser Appell wurde nicht berücksichtigt.

Die Sonderkulturbetriebe stehen seit Jahren unter zunehmendem wirtschaftlichem Druck. Schon geringe Lohnsteigerungen führen zu einer massiven Belastung, die viele Betriebe an die Grenze ihrer wirtschaftlichen Überlebensfähigkeit bringt. Angesichts dieser Realitäten sei es schwer nachvollziehbar, dass der besondere Charakter saisonaler Arbeit und die strukturellen Unterschiede im Sonderkulturbereich keinen Eingang in die gesetzgeberischen Überlegungen gefunden haben. 

Der ZVG erkenne den Wert fairer Arbeitsbedingungen an, mahne jedoch zugleich differenzierte Lösungen an, die den spezifischen Anforderungen der saisonalen Produktion gerecht werden. Ein Dialog über praxistaugliche Ausnahmeregelungen bleibe daher dringend erforderlich – zum Schutz der Betriebe, der Garantie eines hohen Selbstversorgungsgrades mit regionalen Lebensmitteln und der Arbeitsplätze in der Landwirtschaft. 

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