Unternehmensleitung und Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat der Bayer AG haben sich auf Eckpunkte einer Gemeinsamen Erklärung zur Standortsicherung und zu sozialverträglichen Personalanpassungen in Deutschland nach 2026 verständigt.
Der Konzernvorstand spricht darin eine Bestandsgarantie für alle bestehenden Unternehmensstandorte im Bundesgebiet bis 2030 aus – einzige Ausnahme ist der Standort in Frankfurt/Main, von dem sich die Division Crop Science wie bekannt bis 2028 zurückziehen wird. Die Inhalte der Gemeinsamen Erklärung sollen erstmalig für alle Konzerngesellschaften in Deutschland gelten und schrittweise bis Mitte 2026 in Kollektivvereinbarungen überführt werden.
„Deutschland ist und bleibt wichtig für Bayer. Wir haben hier moderne Standorte, engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie viel wertvolle Expertise. Dieses Potenzial wollen wir gemeinsam auch in Zukunft nutzen, um Bayer im Interesse seiner Kunden, Beschäftigten und aller Stakeholder weiterzuentwickeln“, erklärt Bill Anderson, Vorstandsvorsitzender der Bayer AG.
„Der Mitte Mai bekanntgegebene Rückzug von Bayer aus Frankfurt sowie der Personalabbau an weiteren Standorten sind ein herber Schlag für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen, aber auch für den Unternehmensstandort Deutschland insgesamt. Es war uns in den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber deshalb sehr wichtig, nicht nur die unmittelbar betroffenen Beschäftigten bestmöglich zu unterstützen, sondern auch Sicherheit für alle weiteren Kolleginnen und Kollegen bei Bayer in Deutschland zu erlangen, dass weitere Standortschließungen in den nächsten Jahren ausgeschlossen sind. Uns geht es darum, faire, sichere und tragfähige Perspektiven für alle zu schaffen – das ist uns mit den Eckpunkten zur Gemeinsamen Erklärung gelungen“, erklären Heike Hausfeld, Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats der Bayer AG und Francesco Grioli, Mitglied des Hauptvorstandes der IGBCE.
Umfangreiches Maßnahmenpaket für den Standort Frankfurt
Für den Standort Frankfurt sehen die Eckpunkte ein umfangreiches Maßnahmenpaket vor, um den Rückzug von Bayer sozialverträglich zu gestalten. Die geplanten Maßnahmen reichen vom Schutz der gegenwärtigen Arbeitsbedingungen im Falle des angestrebten Verkaufs über Unterstützung für Beschäftigte bei der Stellenverlagerung von Frankfurt nach Monheim bis hin zu attraktiven Abfindungsangeboten und Unterstützung bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung außerhalb von Bayer.
Im Anschluss an den kollektiven Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen für einen Teil der Beschäftigten folgt ab 2027 ein individueller Schutz für alle Beschäftigten des Bayer-Konzerns in Deutschland. Beschäftigten, deren Stelle im Unternehmen ab Januar 2027 entfällt und die nach sechs Monaten Bedenkzeit nicht mit einer Abfindung ausscheiden, wird eine nach Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit gestaffelte Schutzphase zur beruflichen Neuorientierung gewährt, in der eine betriebsbedingte Kündigung ausgeschlossen ist.