Für dieses Pflanzenschutzmittel gelte zunächst eine reguläre Abverkaufsfrist, anschließend eine verkürzte Aufbrauchfrist. Die Abverkaufsfrist für Fortress 250 ist bis zum 30. Oktober 2019 und die verkürzte Aufbrauchfrist bis zum 27. März 2020 gültig. Die Abverkaufsfrist ergebe sich aus dem Pflanzenschutzgesetz; die Aufbrauchfrist aus der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1914. Nach Ende der Aufbrauchfrist seien eventuelle Reste entsorgungspflichtig. Die Angaben zu Zulassungsende, Abverkaufs- und Aufbrauchfristen und Entsorgungspflicht gelten auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.
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