„Die Androhung von Strafzahlungen durch die europäische Kommission führt jetzt dazu, dass das Düngerecht ohne qualifizierte Folgenabschätzung und im Eilverfahren durchgeboxt werden muss“, kritisiert Hartelt. Auch das Vorgehen der EU-Kommission sei widersprüchlich, einerseits auf nationale Spielräume für regional angepasste Lösungen im Düngerecht hinzuweisen, andererseits aber der Bundesregierung kleinteilige Vorgaben zur Formulierung des Düngerechts zu machen. Mit Sorge sieht Hartelt die Planung von Bund und Ländern für ein generelles Düngeverbot zu Zwischenfrüchten vorzusehen. Ein Verbot der Düngung nicht nur im Herbst, sondern auch im Spätsommer stelle die besonders gewässerschützende Maßnahme des Zwischenfruchtanbaus in Frage und sei damit kontraproduktiv.
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