Nach den jüngsten massiven Hagel- und Sturmschäden in der Landwirtschaft hat Polens Agrarminister Czesław Siekierski Änderungen bei den Versicherungsregelungen angekündigt. Wie diese aussehen werden, ließ er vorerst offen.
Erste Vorschläge aus dem Ministerium dazu sollen aber zeitnah vorgelegt werden. Die Lage sei sehr ernst, sagte der Minister. Die Verluste der betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe seien enorm, und viele von ihnen seien vom Konkurs bedroht. Es seien nicht nur schnelle Entscheidungen über Soforthilfe erforderlich, sondern auch systemische Maßnahmen, so Siekierski. Die Frage der Hilfen für die betroffenen Landwirte werde deshalb gründlich analysiert. Infolge heftiger Stürme, intensiver Hagelstürme und starker Winde erlitten in der KW 24 zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe erhebliche Schäden, insbesondere in den südlichen Regionen des Landes. Vielerorts wurden sämtliche Kulturen zerstört; dabei handelte es sich vor allem um Felder mit Getreide, Raps, Gemüse und Beerenobst. Die Rede ist von mehreren Tausend Hektar. Der Sturm riss zudem vielfach Dächer ab und brach Bäume. Die Infrastruktur wurde geschädigt.
Bei einem Treffen mit dem Minister am 10. Juni hatten Vertreter der betroffenen Gemeinden und der Landwirtschaft eine Vereinfachung der Hilfsverfahren und die Einführung staatlich gestützter Versicherungshilfen gefordert. Hauptproblem der landwirtschaftlichen Betriebe sei nämlich, dass sie sich nach früheren Katastrophen nicht mehr versichern könnten. Kommerzielle Unternehmen böten keine Policen mehr an. „Das System muss geändert werden. Nach einer Entschädigungszahlung will uns niemand mehr versichern. Wir sind auf uns allein gestellt“, berichtete einer der betroffenen Obstbauern. Die Landwirtschaftsvertreter fordern eine allgemeine Versicherung mit staatlichen Zuschüssen, größerer Flexibilität bei den Policen und ein staatliches Unterstützungsprogramm für Agrarproduzenten, die von privaten Versicherern ausgeschlossen wurden. Vertreter der Versicherungsbranche gaben indes zu bedenken, dass wegen des Klimawandels manche Wetterphänomene nicht mehr als Risikofaktor behandelt werden könnten. Wetteranomalien würden zur Norm, weshalb neue Regelungen und Bestimmungen in den abgeschlossenen Verträgen aufgenommen werden müssten. Zudem wurde erklärt, dass der Versicherer im Schadensfall keine Möglichkeit habe, den ursprünglichen Zustand der Kulturen zu überprüfen.
Anspruch auf Flächenbeihilfen bleibt
Am 11. Juni stellte Siekierski derweil nochmals klar, dass die geschädigten Betriebe ihre Direkt- und Flächenzahlungen erhalten, auch wenn sie ihren Verpflichtungen aufgrund der Zerstörung der Anbauflächen nicht nachkommen könnten. Er wies die betroffenen Landwirte an, unverzüglich eine Erklärung über höhere Gewalt an die zuständigen Behörden abzugeben. Die Agentur für die Umstrukturierung und Modernisierung der Landwirtschaft (ARiMR) teilte ergänzend mit, dass bei der Einreichung der Unterlagen auch die entsprechenden Beweise wie Zeugenaussagen, Sachverständigengutachten oder Kontrollberichte berücksichtigt werden sollten. Die Unterlagen sollten bei ihr eingehen, noch bevor die Entscheidung über die Gewährung der Flächenzahlungen für 2025 ergehe. AgE