Rheinland-Pfalz hat bereits über 6,5 Mio Euro EU-Hilfen für Frostschäden ausgezahlt.
Nach den schweren Spätfrösten im April 2024 habe das Land Rheinland-Pfalz schnell und pragmatisch gehandelt, um betroffene Obst- und Weinbaubetriebe zu unterstützen, teilt das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau mit. Demnach standen dank einer Sonderregelung der Europäischen Union Deutschland insgesamt 46,5 Mio Euro an Krisenbeihilfen zur Verfügung – rund 14 Mio Euro davon entfielen auf Rheinland-Pfalz. Die vom Ministerrat verabschiedete Landesverordnung regelt rückwirkend die Zuständigkeit für die Abwicklung der EU-Krisenbeihilfe.
„Unsere Obst- und Weinbaubetriebe haben durch die Frostnächte teils massive Ernteausfälle erlitten. Es war wichtig, dass die Unterstützung schnell bei den Menschen ankommt – und genau das ist gelungen“, sagte Wirtschafts- und Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt. „Bislang konnten bereits über 6,5 Mio Euro an rund 450 Betriebe in Rheinland-Pfalz ausgezahlt werden.“ Da die Mittel wegen enger EU-Vorgaben bis spätestens 30. April 2025 ausgezahlt sein mussten, hatte das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel bereits auf Grundlage einer Vorgriffsregelung mit der Auszahlung begonnen.
„Wir wollen, dass Hilfe unbürokratisch und effektiv dort ankommt, wo sie gebraucht wird – bei den Menschen, die unsere Kulturlandschaft prägen und hochwertige regionale Produkte erzeugen“, betonte Ministerin Schmitt. „In solchen Ausnahmesituationen zählt Verlässlichkeit – und die haben wir bewiesen.“
Antragsberechtigt waren Betriebe, die frostbedingte Ertragsausfälle von mindestens 30 % und einen Gesamtschaden von über 7.500 Euro verzeichnet hatten. Die entsprechenden Anträge mussten bis Ende 2024 eingereicht werden. Die Auszahlung der Beihilfen musste bis Ende April 2025 erfolgen.