Der am 5. Mai 2025 unterzeichnete Koalitionsvertrag setzt wichtige Impulse für die deutsche Wirtschaft und speziell auch für den Gartenbau. Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) begrüßt, dass zahlreiche Kernforderungen aus dem Sektor aufgenommen wurden – insbesondere bei den Themen Energieversorgung, Pflanzenschutz und Bürokratieabbau. Nun kommt es auf eine rasche und verlässliche Umsetzung an.

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Image: ZVG

Mit der geplanten Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß und der Reduktion der Übertragungsnetzentgelte liefert der Koalitionsvertrag konkrete Entlastungen für den energieintensiven Gartenbau. „Das sind greifbare Maßnahmen, die die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe stärken“, so ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer. 

Insbesondere sieht der Vertrag die Novellierung des Energieeffizienz- und Energiedienstleistungsgesetzes vor – und damit die Rückführung auf EU-Recht. Das bedeutet: Viele Gartenbaubetriebe mit einem Gesamtenergieverbrauch bis 23,6 GWh werden künftig von der Pflicht zum Energiemanagement befreit. Ein Bürokratieabbau mit direkter Wirkung. Der ZVG fordert ergänzend die Einführung eines vereinfachten Energieaudits.

Positiv wird zudem gewertet, dass der Sektor Landwirtschaft – und damit auch der Gartenbau – nicht in das neue europäische Emissionshandelssystem ETS 2 einbezogen wird. Die CO2-Bepreisung hätte zusätzliche Kosten verursacht und die Betriebe wirtschaftlich belastet.

Die Verbesserung der Pflanzenschutzmittelzulassung ist ausdrücklich im Vertrag verankert – inklusive Forderungen nach transparenteren, schnelleren und wissenschaftsbasierten Verfahren. Der ZVG sieht dies als richtigen Schritt, mahnt jedoch zügige Reformen auch auf struktureller Ebene an. „Wir brauchen schlanke und funktionierende Behördenprozesse – ohne ideologische Verzögerungen“, betont Fleischer.

Auch beim Bürokratieabbau greift der Koalitionsvertrag zentrale ZVG-Forderungen auf. Ziel ist es, die Bürokratiekosten um 25 % zu senken und den Erfüllungsaufwand für Unternehmen spürbar zu verringern. Der ZVG begrüßt insbesondere die angekündigte Überarbeitung des Agrarstatistikgesetzes sowie die Vereinfachung digitaler Antragsverfahren.

„Die Richtung stimmt – jetzt kommt es auf die Geschwindigkeit und Konsequenz der Umsetzung an“, so das Fazit vom ZVG-Generalsekretär. Der ZVG werde den Prozess konstruktiv-kritisch begleiten. Insbesondere beim Thema Mindestlohn, für dessen Festsetzung nicht die Politik, sondern die unabhängige Mindestlohnkommission zuständig sei.