Für den Gartenbau ist die Einführung einer wöchentlichen statt täglichen Höchstarbeitszeit ein längst überfälliges Signal für praxisgerechte Rahmenbedingungen.

Für den Gartenbau ist die Einführung einer wöchentlichen statt täglichen Höchstarbeitszeit ein längst überfälliges Signal für praxisgerechte Rahmenbedingungen. Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) begrüßt daher den für Ende Juli geplanten Sozialpartnerdialog der Bundesregierung zur möglichen Änderung des Arbeitszeitgesetzes.

Bereits seit Jahren ist die Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit ein zentrales Anliegen des ZVG – wie sie auch in der EU-Arbeitszeitrichtlinie vorgesehen ist. Gerade in einer Branche, die stark von Wetterbedingungen und jahreszeitlichen Schwankungen geprägt ist, sind starre tägliche Arbeitszeitgrenzen ein Hindernis.

„Die tägliche Höchstarbeitszeit wird den Realitäten im Gartenbau nicht gerecht“, betont Andreas Pellens, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der gärtnerischen Arbeitgeberverbände (AGA). „In heißen Sommermonaten müssen Ernte- und Pflegetätigkeiten oft frühmorgens oder spätabends stattfinden – zum Wohl von Pflanzen, Produkten und Beschäftigten. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit würde mehr Flexibilität bei gleichbleibendem Gesundheitsschutz ermöglichen. Hier muss der Koalitionsvertrag konsequent umgesetzt werden.“

Der ZVG sieht die Anpassung des Arbeitszeitgesetzes nicht als Aushöhlung von Arbeitsschutzrechten, sondern als notwendigen Schritt, um Betrieben mehr Spielraum innerhalb sicherer Grenzen zu geben.

Die bereits angekündigten Proteste seitens der Gewerkschaften nimmt der ZVG zur Kenntnis, setzt im bevorstehenden Sozialpartnerdialog jedoch auf eine sachorientierte Debatte. „Unser Ziel ist es nicht, Arbeitszeitgrenzen aufzuheben, sondern sie sinnvoll zu gestalten – im Interesse von Betrieben und Beschäftigten“, so Pellens.

Hintergrund

Im Koalitionsvertrag haben SPD und CDU/CSU vereinbart, im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie die Möglichkeit einer wöchentlichen, anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen. Die EU-Arbeitszeitrichtlinie erlaubt eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 48 Stunden.

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