Für die Bekämpfung von falschen Mehltau an mehreren Gemüsekulturen hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf der Grundlage von Artikel 53 der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung Notfallzulassungen für die Pflanzenschutzmittel Proplant und CURZATE 60 WG erlassen.
Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, ist die bestehende Zulassung hinaus vom 2. Oktober 2025 bis zum 29. Januar 2026 der Einsatz des Pflanzenschutzmittels Proplant (Wirkstoff: Propamocarb) gegen falschen Mehltau (Peronospora parasitica) an Kopfkohl (Weiß-, Rot-, Spitz- und Wirsingkohl) und Kohlrabi zulässig.
Ebenfalls über die bestehende Zulassung hinaus darf das Pflanzenschutzmittel CURZATE 60 WG (Wirkstoff: Cymoxanil) gegen Falschen Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) an Zucchini eingesetzt werden. Diese Notfallzulassung gilt ebenfalls für den Zeitraum vom 2. Oktober 2025 bis zum 29. Januar 2026.