Für die Bekämpfung von falschen Mehltau an mehreren Gemüsekulturen hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf der Grundlage von Artikel 53 der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung Notfallzulassungen für die Pflanzenschutzmittel Proplant und CURZATE 60 WG erlassen.

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Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, ist die bestehende Zulassung hinaus vom 2. Oktober 2025 bis zum 29. Januar 2026 der Einsatz des Pflanzenschutzmittels Proplant (Wirkstoff: Propamocarb) gegen falschen Mehltau (Peronospora parasitica) an Kopfkohl (Weiß-, Rot-, Spitz- und Wirsingkohl) und Kohlrabi zulässig. 

Ebenfalls über die bestehende Zulassung hinaus darf das Pflanzenschutzmittel CURZATE 60 WG (Wirkstoff: Cymoxanil) gegen Falschen Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) an Zucchini eingesetzt werden. Diese Notfallzulassung gilt ebenfalls für den Zeitraum vom 2. Oktober 2025 bis zum 29. Januar 2026.