Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die bereits seit dem 15. April 2025 bestehende Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Ridomil Gold R (Wirkstoffe: Kupferoxychlorid + Metalaxyl-M) um vier weitere Monate verlängert.
Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, ist die ursprünglich vom 15. April bis zum 12. August 2025 geltende Notfallzulassung für Ridomil Gold R gegen Falschen Mehltau (Peronospora destructor) an Speisezwiebeln im Freiland und Winterheckenzwiebeln weiterhin gültig.
Sie gilt jetzt für den Zeitraum vom 13. August bis zum 10. Dezember 2025.