Foto: Europäische Kommission

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Wegen unzureichender Umsetzung der EU-Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken (UTP-Richtlinie) in nationales Recht hat die Europäische Kommission gegen zwölf Mitgliedstaaten ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet.

Wie die Brüsseler Behörde jetzt bekanntgab, haben insgesamt zehn EU-Länder die Kommission darüber unterrichtet, dass sie noch keine entsprechenden Maßnahmen auf den Weg gebracht haben. Ein förmliches Aufforderungsschreiben haben demnach unter anderem Belgien, Italien, Österreich, Polen, Slowenien, Spanien und Tschechien erhalten. Auch gegen Frankreich und Estland wurden entsprechende Verfahren eröffnet, da diese laut Kommission mitgeteilt hatten, die Richtlinie in ihren Rechtsvorschriften nur teilweise umsetzen zu wollen. Alle zwölf Mitgliedstaaten müssen nun binnen zwei Monaten auf die Kritik reagieren. Andernfalls kann Brüssel durch die Übermittlung einer mit Gründen versehenen Stellungnahme den zweiten Schritt eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens einleiten. Im äußersten Falle könnte auch eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) drohen. Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht ist bereits am 1. Mai dieses Jahres ausgelaufen. Die am 17. April 2019 verabschiedete Richtlinie hat den Schutz der europäischen Landwirte sowie kleiner und mittlerer Zulieferer vor unlauteren Methoden größerer Käufer in der Lebensmittelversorgungskette zum Ziel. Dazu wurde der Kommission zufolge erstmals auf EU-Ebene das Verbot von 16 unlauteren Handelspraktiken, die einseitig von einem Handelspartner einem anderen auferlegt werden, beschlossen. Die EU-Behörde betonte, dass Landwirte sowie kleine und mittlere Lieferanten als auch deren Organisationen die Möglichkeit hätten, Beschwerden gegen solche Praktiken einzureichen. Die deutsche Umsetzung der UTP-Richtlinie erfolgte mit wenigen Tagen Verspätung durch die Verabschiedung der Novelle des Agrarmarktstrukturgesetzes im Bundestag am 6. Mai.

AgE

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