Die European Pallet Association e.V. (EPAL) hat am 25. Juli 2025 die erste Version der Erklärung zur Konformität von EPAL Europaletten mit den Bestimmungen der EU-Verpackungsverordnung (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation) veröffentlicht.
Mit der PPWR-Konformitätserklärung wird von EPAL bestätigt, dass EPAL Europaletten wiederverwendbare Verpackungen sind, die den Anforderungen der PPWR entsprechen.
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ist am 11.02.2025 in Kraft getreten, die Anwendung beginnt jedoch erst ab dem 12.08.2026. Für viele Bestimmungen ist sogar ein späterer Beginn der Anwendung geregelt, da noch nicht alle Ausführungsbestimmungen vorliegen oder ein längerer Übergangszeitraum notwendig ist. Dagegen gilt die in Art. 39 PPWR geregelte Pflicht zur Vorlage von Konformitätserklärungen bereits ab dem 12.08.2026. Viele Unternehmen, die Paletten verwenden, bereiten sich schon jetzt hierauf vor und prüfen die PPWR-Konformität der von ihnen verwendeten Paletten.
Dirk Hoferer, Präsident der EPAL, erklärte: „Die Hersteller von EPAL Europaletten erhalten in zunehmender Zahl Anfragen nach einer PPWR-Konformitätserklärung für EPAL Europaletten, weil viele Unternehmen bei dem Einkauf von Paletten sicher sein wollen, dass sie hiermit in der Zukunft die Wiederverwendungsziele erfüllen, die in der PPWR geregelt sind. Diesem Wunsch unserer Kunden kommen wir gerne nach, denn EPAL Europaletten und der offene EPAL Palettenpool sind Musterbeispiele für wiederverwendbare Verpackungen und ein Wiederverwendungssystem im Sinne der PPWR.“
Konformitätserklärungen gemäß Art. 39 PPWR, so die Mitteilung, seien grundsätzlich vom Hersteller von Verpackungen selbst anzufertigen. Da EPAL Europaletten aber gemäß dem international einheitlichen Standard der EPAL hergestellt werden, könne EPAL die PPWR-Konformitätserklärung formulieren und den lizenzierten Herstellern und Reparaturbetrieben zur Verfügung stellen. Die Verwender von EPAL Europaletten erhalten die PPWR-Konformitätserklärung direkt von ihren Lieferanten, können die Konformitätserklärung aber auch bei EPAL anfragen.
Bernd Dörre, CEO der EPAL, unterstrich: „EPAL Europaletten erfüllen alle Anforderungen an die PPWR-Konformität von Verpackungen. Dies wird von uns in der PPWR-Konformitätserklärung nicht nur bestätigt, sondern auch kompakt erklärt. Wiederverwendung, Reparatur und das einfache Recycling ohne die Entstehung von Abfall sind nur einige Beispiele für die Anforderungen der PPWR, die von EPAL Europaletten bereits seit vielen Jahren erfüllt werden. Wichtig für die Verwender von EPAL-Paletten: Die Qualitätssicherung der EPAL mit ca. 25.000 unangemeldeten Prüfungen pro Jahr wird in der Zukunft nicht nur die hohe Qualität, sondern auch die PPWR-Konformität von EPAL Europaletten gewährleisten.“
Einige Anforderungen der PPWR an Verpackungen werden von der EU-Kommission erst in den kommenden Monaten und Jahren in diversen Ausführungsbestimmungen im Detail geregelt. EPAL wird daher die PPWR-Konformitätserklärung regelmäßig anpassen, wenn dies aufgrund der Ausführungsbestimmungen zur PPWR erforderlich sein sollte. Gleichzeitig wird EPAL auch inhaltlich identische PPWR-Konformitätserklärungen für alle anderen EPAL-Ladungsträger veröffentlichen, z.B. für die immer stärker nachgefragten EPAL3-Paletten und für alle neun Typen der EPAL CP-Paletten.