Die sich aus den EU-Verordnungen ergebende Zertifizierungspflicht für Bio-Erzeugnisse ist für einige Unternehmen kaum praktikabel. Außerdem können die strengen Vorschriften zu unverhältnismäßig hohen Befolgungskosten führen, schreibt die Adviescollege Toetsing Regeldruk (ATR) in einem Ratschlag an den Minister des Ministeriums für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität.

Die regulatorischen Auswirkungen dieser europäischen Verordnungen seien nicht rechtzeitig und angemessen ermittelt worden. Es wäre gut, diese Kosten zu ermitteln und die Unternehmer in Zukunft besser einzubeziehen, bevor die Vorschriften endgültig werden. Es sollte auch geprüft werden, ob die europäischen Regelungen so angepasst werden können, dass sie zu weniger Befolgungskosten führen.

Bio-Siegel

Bio-Siegel

Image: ferkelraggae/AdobeStock

Der Ansatz um die Zertifizierung gehe direkt auf eine EU-Verordnung zurück, die zu Unrecht zu wenig auf die Auswirkungen für die Unternehmer eingehe. Der Gesetzgeber wollte jegliche Betrugsgefahr bei Bio-Produkten verhindern. In der Praxis führe dies zu verschiedenen Kontrollen und Anforderungen in der Kette. Diese Anhäufung von Vorschriften erschwere den Unternehmern die Arbeit und sei mit hohen Kosten verbunden.

Vor allem für kleine Verkaufsstellen, die sowohl ökologische als auch nicht-ökologische Erzeugnisse verkaufen, könne der Regelungsaufwand unannehmbar hoch sein. Diese Marktteilnehmer müssen für ihre Bio-Erzeugnisse viele Vorschriften einhalten, um eine mögliche Vermischung zu vermeiden und die Kontrollen zu erfüllen. Einige Marktteilnehmer erwägen, den Verkauf von zertifizierten Bio-Produkten einzustellen oder diese Produkte mit einer anderen, ökologisch klingenden Bezeichnung zu versehen. Außerdem begünstigen die strengen Vorschriften die Verwendung von mehr Verpackungsabfällen, z.B. Kunststoffen. In der Tat ermutigen sie die Unternehmer, Bio-Produkte nur vorverpackt anzubieten, heißt es weiter.

Die ATR empfehle, die Folgen der Verordnungen noch genau zu prüfen und herauszufinden, welche Maßnahmen in der Praxis durchführbar seien. Die ATR betone, wie wichtig es sei, bereits bei der Ausarbeitung von EU-Rechtsvorschriften eine gute Vorstellung davon zu haben, was sie in der täglichen Praxis der Bürger und Unternehmen bewirken werden, und die Vorschläge entsprechend anzupassen. Sie empfehle, nicht nur Unternehmen und Bürger einzubeziehen, die direkt von der Verordnung betroffen seien, sondern auch diejenigen, die indirekt oder in Zukunft betroffen sein werden. Abschließend unterbreitete die ATR mehrere Vorschläge, die den Regelungsaufwand verhältnismäßiger gestalten könnten, und überlege, ob strengere Vorschriften die Lösung seien, um jeden möglichen Betrug zu verhindern.