Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) unterstützt die Überlegungen von Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer, mögliche Ausnahmen beim gesetzlichen Mindestlohn zu prüfen. Hintergrund ist die aktuelle Debatte über den Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft – und damit auch im Gartenbau.
„Die deutschen gärtnerischen Unternehmen stehen in einem zunehmend härteren Wettbewerb mit europäischen Nachbarstaaten, in denen deutlich geringere Löhne gezahlt werden“, erläutert ZVG-Präsidentin Eva Kähler-Theuerkauf. Ohne kurzfristig wirksame Maßnahmen drohten empfindliche wirtschaftliche Nachteile für heimische Betriebe. Ein sachgerechter Umgang mit dem Mindestlohn bei Saisonarbeit sei daher unerlässlich, um den Selbstversorgungsgrad zu sichern und auszubauen.
Der ZVG trägt den Vorschlag des Deutschen Bauernverbands (DBV) mit, eine Absenkung des Mindestlohns auf 80 % zuzulassen für Saisonarbeitskräfte und Aushilfen, die eine begrenzte Zeit innerhalb der Saison einfachen Tätigkeiten, die keine Ausbildung erfordern, nachgehen.
„Die ablehnende Haltung der SPD gegenüber jeglichen Ausnahmen halten wir für verfrüht und wenig lösungsorientiert“, so Kähler-Theuerkauf. Es gehe nicht um die grundsätzliche Infragestellung des Mindestlohns, sondern um eine gezielte Maßnahme in einem Bereich, der durch intensive Handarbeit und stark vom internationalen Wettbewerb geprägt ist.
Die Forderung nach Flexibilität basiert auf wirtschaftlicher Realität. Viele Betriebe können sich die volle Bezahlung nach Mindestlohn derzeit schlicht nicht leisten, da sie die Kosten nicht entsprechend weitergeben können – mit der Folge, dass weniger Arbeitskräfte beschäftigt oder gar ganze Anbauflächen umgestellt oder gar stillgelegt werden. Eine sachgerechte Ausnahmeregelung schafft hingegen Verlässlichkeit und hilft, Arbeitsplätze – auch im Inland – zu erhalten.