Die Baumwollkapseleule zählt zu den Eulenfaltern (Noctuidae) und ihre Larven zu den sogenannten Eulenraupen. Der Schädling besitzt wegen seines großen Wirtspflanzenspektrums ein hohes Schadpotenzial. In der Schweiz richten die Raupen dieses Falters zum Teil große Schäden an Bohnen, Erbsen und Kichererbsen sowie an Zuckermais und Saatmais im Freiland an. Aber auch Blattgemüse wie Salate und Mangold werden befallen. Im Gewächshaus sind vor allem Tomaten, im weiteren auch Auberginen und Paprika betroffen. Schon die jungen Raupen fressen nicht nur an den Blättern, sondern bohren sich rasch in Hülsen und Früchte ein. Besonders die älteren Larvenstadien verursachen dabei erhebliche Schäden.
In der zweiten Julihälfte 2025 ist es bis zum Einsetzen der aktuellen Regenphase in vielen Regionen zu einem stärkeren Einflug der Baumwollkapseleule gekommen. Nur zentrale Gebiete des Mittellandes wie z.B. das Seetal (AG, LU), die Region Baden (AG) und Wädenswil (ZH) wiesen bislang tiefe Fangzahlen auf. In einzelnen Freilandkulturen wurden Schäden festgestellt.
Monitoring und Feldhygiene
Da schwer vorherzusehen ist, welche Anbauregionen wann genau betroffen sein könnten, ist das Monitoring mit Pheromonfallen wichtig. So gelingt es, das Auftreten des Schädlings frühzeitig zu erkennen und gezielt Schutzmassnahmen zu ergreifen.
Nach einem Befall sei gute Feldhygiene zentral. Mit dem Zerkleinern und Einarbeiten von Ernterückständen können darin sich entwickelnde Larven und Puppen im Boden zerstört werden.
Mittel für bestimmte Kulturen bewilligt
Im Gemüsebau sind folgende Insektizide zurzeit gegen Eulenraupen bzw. den Baumwollkapselwurm (d.h. die Raupe der Baumwollkapseleule) in den jeweils aufgelisteten Kulturen bewilligt:
Die Bakterienpräparate Bacillus thuringiensis var. aizawai und Bacillus thuringiensis var. kurstaki sind z.B. für Tomaten, Paprika, Bohnen, Zuckermais und Kopfsalate zugelassen. Für Tomaten gibt es zusätzlich das Baumwollkapselwurm-Nukleopolyedervirus sowie Spinosad. Für Kopfsalate ist nur Spinosad zusätzlich zu den Bakterienpräparaten zugelassen.
Für Bohnen gibt es eine Notfallzulassung von Insektenviren bis 30. November 2025, für Zuckermais bis 31. Oktober 2025.
Ein Teil der aufgeführten Bekämpfungsmaßnahmen ist nützlingsschonend, insbesondere bezüglich der heimischen Schlupfwespen, die die Raupen der Baumwollkapseleule parasitieren können.
Forschung zu biologischen Verfahren
Erste Versuche mit Trichogramma-Schlupfwespen (Eiparasitoide) des Julius-Kühn-Instituts in Deutschland und Dr. Olaf Zimmermann liegen vor. Darin wird eine Mischung von drei verschiedenen Schlupfwespenarten empfohlen.