Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die vorgeschriebenen Auflagen zur Anwendung von Captan-Präparaten geändert. Die Bundesfachgruppe Obstbau zeigt sich erleichtert und begrüßt die Entscheidung ausdrücklich.
Obstanlagen sind Hotspots für Wildbienen. Mehr als 100 verschiedene Wildbienenarten wurden von Biologen in Integriert bewirtschafteten - und damit Captan-behandelten - Apfelanlagen z.B. am Bodensee und in Sachsen-Anhalt gefunden. Viele von ihnen sind selten oder sogar vom Aussterben bedroht. Die deutschen Obstbauern sind sich der zentralen Rolle bewusst, die Wildbienen bei der Bestäubung ihrer Obstgehölze spielen, und ergreifen vielfältige Maßnahmen zu deren Förderung – etwa durch ein gezieltes Mulchmanagement oder das Anlegen von Blühstreifen als Nahrungsquelle, so die Bundesfachgruppe Obstbau.
Mit der Verlängerung der EU-Zulassung für den Einsatz des Schorf-Fungizids Captan bis 2039 im vergangenen Herbst war jedoch eine B1-Auflage (Anwendungsverbot in blühenden Kulturen) für alle Captan-Präparate verbunden; Hintergrund war keinesfalls eine nachgewiesenen Bienengefährdung, sondern fehlende Wildbienenstudien.
So entstand eine völlig paradoxe Situation, die der Wildbienenpopulation in Obstanlagen mehr Schaden zufügen würde als ihr zu nutzen. Denn die Obstproduzenten hätten vor jedem Captan-Einsatz die Flächen blütenfrei mulchen müssen, was den dort lebenden Wildbienen die Nahrungsgrundlage genommen hätte.
Mit dem Änderungsbescheid für die Zulassung von Captan-Präparaten vom 17. Juni 2025 habe das BVL dieses Paradox nun aufgehoben, sodass die Anwendung von Captan in Kernobstanlagen auch ohne diese bienenschädigende Maßnahme wieder möglich sei.
Vorangegangen waren nachdrückliche Einwände des Berufsstandes und, daraus folgend, ein Gespräch mit den Spitzen des BVL im Bundestag, initiiert und moderiert von Hermann Färber, dem alten und neuen Vorsitzenden des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat im Bundestag. Die von den beteiligten Obstbauern und Pflanzenschutzexperten vorgelegten Studien und Berichte hätten die Behördenvertreter schließlich davon überzeugt, eine entsprechende Zulassungsänderung zu erarbeiten.
Dieser Vorgang habe gezeigt, dass Pflanzenschutz und Naturschutz nicht per se einen Widerspruch darstellen und dass mit unbürokratischem Handeln und fachlicher Expertise intelligente Lösungen möglich seien.