Die Bundesregierung hat die vom Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, vorgelegte „Zweite Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren“ gebilligt.

Damit, so die Mitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), ist der Weg frei für finanzielle Hilfen , auch für Freilandobstbetriebe, die seit Frühjahr 2020 besonders stark unter wirtschaftlichen Schwierigkeiten leiden. Bundesminister Cem Özdemir: „Seit Beginn der COVID-19-Pandemie kämpfen gerade Obst- und Hopfenbaubetriebe mit den Folgen gestörter Lieferketten. Die gestiegenen Energiekosten in Folge des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine schlagen bei Produktionsmitteln wie Dünger hart zu Buche. Wir unterstützen die Betriebe in dieser wirtschaftlich schwierigen Situation zielgenau mit einem 29 Mio Euro starken Hilfsprogramm. Dabei machen wir es für die Landwirtinnen und Landwirte so einfach wie möglich: Sie bekommen das Geld ganz unbürokratisch, ohne unnötigen Papierkram oder Antragsverfahren.“

Auszahlung auch ohne Antragsverfahren

Die individuelle Beihilfe pro Betrieb soll sich nach den Hektarzahlen richten, die bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hinterlegt sind. Da der Kreis der berechtigten Betriebe eindeutig bestimmt ist, kann die SVLFG die Anpassungsbeihilfe deshalb auch ohne Antragsverfahren an die Landwirtinnen und Landwirte auszahlen. Freilandobstbetriebe sollen dabei eine Prämie in Höhe von 342 Euro je Hektar erhalten. Damit möglichst viele Betriebe profitieren können, soll die Anpassungsbeihilfe auf 15.000 Euro pro Unternehmen begrenzt werden. Eine Auszahlung soll bis spätestens 31. Januar 2024 erfolgen.

Analyse des Thünen-Instituts 

Mit der „Zweiten Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren“ werden die nationalen Rechtsgrundlagen für die Auszahlung eines Hilfspaketes geschaffen, das die Europäische Kommission im Sommer 2023 für 22 Mitgliedstaaten (ohne Ukraine-Anrainerstaaten) aufgelegt hat, um Landwirtinnen und Landwirte in wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu unterstützen. Deutschland erhält rund 36 Mio Euro von den insgesamt 330 Mio des Hilfspakets. Grundlage für die Anpassungsbeihilfe ist eine wissenschaftliche Analyse der Kosten- bzw. Erlössituation verschiedener landwirtschaftlicher Sektoren durch das bundeseigene Thünen-Institut.