Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf der Grundlage von Artikel 53 der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung Notfallzulassungen für die Pflanzenschutzmittel Movento SC 100, SIVANTO prime und Orondis Evo erteilt.

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Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, ist der Einsatz des Pflanzenschutzmittels Movento SC 100 (Wirkstoff: Spirotetramat) im Zuge einer Notfallzulassung im Zeitraum vom 3. Juni bis zum 30. September 2025 zur Bekämpfung der Wolligen Rebenschildlaus (Pulvineria vitis) und Zitrusschmierlaus (Planococcus citri) an Himbeeren (ausgenommen Herbsthimbeere) sowie Brombeeren zulässig.

Ferner darf das Pflanzenschutzmittel Orondis Evo (Wirkstoffe: Azoxystrobin + Oxathiapiprolin) über die bestehende Zulassung hinaus gegen Falscher Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) an Kopfkohl (Weiß-, Rot-, Spitz- und Wirsingkohl) zum Einsatz gebracht werden. Diese Notfallzulassung gilt vom 5. Juni bis zum 2. Oktober 2025. 

Ebenfalls über die bestehende Zulassung hinaus und im identischen Zeitraum (5. Juni bis 2. Oktober 2025) darf das Pflanzenschutzmittel SIVANTO prime (Wirkstoff: Flupyradifurone) gegen Blattläuse und Weiße Fliege an Kohlrabi eingesetzt werden.