Auf Basis von Artikel 53 der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Notfallzulassungen für die Pflanzenschutzmittel Pirimor G und SIVANTO prime erteilt.

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Image: nata_vkusidey/AdobeStock

Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, ist der Einsatz des Insektizids Pirimor G (Wirkstoff: Pirimicarb) über die bestehende Zulassung hinaus zur Bekämpfung von Blattläusen an Salat und Endivien im Freiland im Zeitraum vom 3. September bis zum 31. Dezember 2025 zulässig. 

Ferner hat das BVL zwei Notfallzulassungen für das Insektizid SIVANTO prime (Wirkstoff: Flupyradifurone) erlassen. Ebenfalls über die bestehende Zulassung hinaus und jeweils im identischen Zeitraum (3. September bis 31. Dezember 2025) darf SIVANTO prime gegen Blattläuse und Weiße Fliegen an Spinat und verwandte Arten, als auch an Blattkohlen (Ausnahmen: Barbarakraut und Sareptasenf) im Freiland zum Einsatz gebracht werden.