Bundeskartellamt

Gebäude des Bundeskartellamtes

Image: Bundeskartellamt

Auch im vergangenen Jahr achtete das Bundeskartellamt nach eigenen Angaben sowohl auf der Ebene der Hersteller als auch auf Ebene des Handels in verschiedenen Verfahren darauf, dass wirksamer Wettbewerb erhalten bleibt.

Der Lebensmitteleinzelhandel ist in Deutschland relativ stark konzentriert. Beim Absatz von Lebensmitteln an die Verbraucherinnen und Verbraucher entfallen auf die vier „Großen“ – Edeka, Rewe, Aldi und die Schwarz-Gruppe (Lidl, Kaufland) – über 85 % des Gesamtumsatzes (ohne Einbeziehung von Drogerien, Facheinzelhandel und Onlinehandel). Von einem wettbewerbslosen Oligopol könne hingegen nicht ausgegangen werden, da zwischen den „Großen“ durchaus Wettbewerb bestehe.

Das Verhältnis der Handelsketten zu den Herstellern und Lieferanten ist laut Bundeskartellamt von großer Heterogenität geprägt. Neben kleineren regionalen Produzenten gibt es ebenso global operierende Hersteller von Markenprodukten, die eine entsprechend bedeutende wettbewerbliche Position haben. Aufgrund der bestehenden Konzentration schaue das Bundeskartellamt bei Zusammenschlüssen auf den verschiedenen Ebenen sehr genau hin und trete dem Missbrauch von Marktmacht entschieden entgegen.