Das für Pflanzenschutzmittelzulassungen verantwortliche Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat vor dem Verwaltungsgericht (VG) Braunschweig eine Niederlage kassiert.

Pflanzenschutz

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Eine vom Umweltbundesamt (UBA) verhängte und vom BVL umgesetzte Anwendungsbestimmung bei einem Pflanzenschutzmittel wurde für rechtswidrig erklärt. Die umstrittene Bestimmung hat Landwirte dazu verpflichtet, 10 % ihrer Ackerfläche zum Schutz von Nichtzielarten unbehandelt zu lassen, wenn sie das Mittel einsetzen.

Der Industrieverband Agrar (IVA) begrüßte die Entscheidung. Wie der IVA mitteilte, hat das VG Braunschweig nun bereits in „mindestens 20 ähnlichen Fällen“ gegen vom UBA verhängte Sonderregelungen und im Sinne eines harmonisierten europäischen Rechts entschieden. Der Verband wertet das Urteil daher als Signal gegen einen „deutschen Sonderweg“ im Pflanzenschutz. Der Industrieverband kritisierte erneut das Vetorecht, dass dem UBA im deutschen Zulassungsverfahren eingeräumt wird. Dadurch würden Prozesse ausgebremst, Kosten bei den Unternehmen verursacht und Zulassungsbehörden mit Gerichtsverfahren überlastet. Wie eine Sprecherin des VG Braunschweig gegenüber AGRA Europe bestätigte, trägt die Verfahrenskosten das BVL. IVA-Hauptgeschäftsführer Frank Gemmer drängte erneut auf Reformen bei den hiesigen Zulassungsverfahren. Er erinnerte daran, dass sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag auf eine verschlankte behördliche Zusammenarbeit verständigt hat. „Wenn damit in Zukunft nationale Sonderwege unterbunden werden, wäre das für die Landwirtschaft ein Schritt nach vorn“, sagte Gemmer. AgE