Beim geplanten Geoschutzreformgesetz pocht der Agrarausschuss des Bundesrates u.a. auf Vereinfachungen bei den behördlichen Dokumentationspflichten.
In einer dazu am 26. September beschlossenen Stellungnahme fordert die Länderkammer, lediglich ein zentrales Register bei der zuständigen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu führen, das die Informationen zu den Erzeugern bzw. Erzeugervereinigungen der Produkte mit geografischen Angaben enthält.
Im Entwurf des „Gesetzes zur Durchführung der Reform und Erweiterung des Schutzes geografischer Angaben“ ist dagegen vorgesehen, dass jede zuständige Landesstelle für ihren Zuständigkeitsbereich ein öffentliches Register zu führen hat. „Es widerspricht dem erklärten Ziel des Bürokratieabbaus, anstelle eines nationalen Registers 16 regionale Register einzurichten“, heißt es dazu in der Stellungnahme.
Mit dem Gesetz sollen die novellierten unionsrechtlichen Vorgaben zum Schutz geografischer Angaben in nationales Recht überführt werden. Die Bundesregierung will damit geografische Angaben für Agrarerzeugnisse besser schützen und ihre Eintragung erleichtern. Erstmals sollen auch handwerkliche und industrielle Erzeugnisse geschützt werden können. AgE