Nach dem Nationalrat hat in der Schweiz auch der Ständerat einer Verlängerung des Gentechnik-Moratoriums bis 2030 zugestimmt. Damit bleibt in dem Alpenland der Anbau gentechnisch veränderter Organismen bis zu einer Neuregulierung verboten, berichtet AgE. Unter dem Moratorium dürfen außerdem keine Bewilligungen für das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Pflanzen, Saatgut sowie Tieren erteilt werden.
Ausnahmen gibt es lediglich für die Forschung. Das aktuell geltende Gentechnik-Moratorium läuft nur noch bis Ende dieses Jahres. Die Wissenschaftskommission des Nationalrats (WBK-N), die den Entwurf für die Vorlage auf Grundlage einer parlamentarischen Initiative erarbeitet hat, wollte ursprünglich eine Verlängerung des Moratoriums bis Ende 2027. Die Regierung - der Bundesrat - pochte aber auf eine verlängerte Frist von fünf Jahren. Das soll mehr Zeit für die Diskussion über den Umgang mit neuen gentechnischen Verfahren geben. Der Bundesrat arbeitet derzeit bereits im Auftrag des Parlaments an einem „Gentechnik- Spezialgesetz“ für eine risikobasierte Zulassungsregelung für Pflanzen, die durch ‚Neue Züchtungstechniken‘ entstehen. Die Botschaft für das geplante neue Gesetz will die Regierung den beiden Parlamentskammern im ersten Quartal 2026 vorlegen. Das ist allerdings dem Verein für gentechnikfreie Lebensmittel ein Dorn im Auge. „Eine Gesetzesvorlage, die keine klaren und verbindlichen Regeln für die Verwendung der Gentechnik vorsieht, wird vor dem Volk keine Chance haben“, zeigte sich der Verein überzeugt. Er hofft nun auf die Lebensmittelschutz-Initiative, die darauf abzielt, die Wahlfreiheit der Verbraucher zu gewährleisten und die gentechnikfreie Landwirtschaft zu schützen. Für die Lebensmittelschutz-Initiative sind dem Verein zufolge bereits mehr als 70.000 Unterschriften gesammelt worden. AgE