Die Ausnahme vom Mindestlohn für Saisonarbeit im Obst- und Gemüsebau in Deutschland wird aktuell kontrovers diskutiert. Jens Stechmann, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Obstbau, widerspricht entschieden den Vorwürfen des stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Harald Schaum.
Dieser hatte den deutschen Sonderkulturbetrieben unterstellt, häufig den Mindestlohn zu unterlaufen, in dem Betriebe etwa die Kosten für Unterkunft und Verpflegung direkt vom Lohn abziehen.
„Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung dürfen nur nach Vereinbarung und festgelegten gesetzlichen Sätzen im Arbeitsvertrag angerechnet werden – nicht einfach so. Die Miete deckt oft nur die echten Kosten für Container, Strom, Wasser, Heizung und oft sogar Reinigung. Kostenlose Unterkünfte zu fordern, das ist einfach unfair gegenüber unseren ganzjährig beschäftigten Mitarbeitern, die das auch nicht bekommen,“ führt Jens Stechmann aus.
Die Bundesfachgruppe Obstbau unterstützt ausdrücklich den Vorschlag des Deutschen Bauernverbandes, den Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte im Obst- und Gemüsebau vorerst bei 12,82 Euro pro Stunde zu belassen. Zukünftig sollte für Saisonarbeit in Sonderkulturen dann mindestens 80 % des gesetzlichen Mindestlohns gezahlt werden. „Diese Regelung ist für die heimischen Obst- und Gemüsebaubetriebe überlebensnotwendig. Damit die Preise für heimisches Obst und Gemüse nicht noch weiter steigen und der ohnehin schon viel zu niedrige Selbstversorgungsgrad nicht noch weiter sinkt“, betont Jens Stechmann.