Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik begrüßt die Entscheidung des Europäischen Parlaments, den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu geben, batterieelektrische und wasserstoffbetriebene schwere Nutzfahrzeuge bis zum 30. Juni 2031 von der Lkw-Maut zu befreien. Diese Regelung schaffe Planungssicherheit für Unternehmen, die bereits in alternative Antriebe investiert haben.

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Gleichzeitig betont der Verband, dass die Reform der Eurovignetten-Richtlinie zwar in die richtige Richtung gehe, aber für eine wirksame Dekarbonisierung und faire Kostenverteilung im Straßengüterverkehr weitere Maßnahmen nötig seien. Dazu zählt der DSLV insbesondere die Anerkennung CO₂-neutraler Kraftstoffe wie HVO100 und BioCNG/LNG bei der Berechnung der Mautkomponente sowie die Vermeidung von CO₂-Doppelabgaben im Zusammenhang mit dem neuen Emissionshandelssystem ETS II.

Auch auf nationaler Ebene sieht der Verband Handlungsbedarf. Der Deutsche Bundestag müsse die verlängerte Mautbefreiung zeitnah im Mautgesetz verankern, idealerweise im Rahmen des laufenden 4. Mautrechtsänderungsgesetzes. Zudem fordert der DSLV, dass die Mauteinnahmen von derzeit über 13 Mrd Euro jährlich konsequent zur Instandhaltung der Bundesstraßen und zur Dekarbonisierung des Straßengüterverkehrs verwendet werden. Nur so könne ein geschlossener Finanzierungskreislauf Straße entstehen.