Anlässlich der bundesweiten Aktionswoche „Zu gut für die Tonne!“ macht der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels (BVLH) auf das Engagement der Branche zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen aufmerksam. Positiv bewertet der BVLH zudem die aktuelle politische Debatte darüber, Lebensmittelspenden an karitative Organisationen zu erleichtern.

Gemüsevielfalt

Image: Olga Lyubkin/AdobeStock

„Der Lebensmittelhandel ist seit vielen Jahren sehr erfolgreich dabei, Lebensmittelüberschüsse zu reduzieren und zu vermeiden. Dabei setzt die Branche längst auch auf künstliche Intelligenz und Innovationen, um den voraussichtlichen Bedarf der Kundinnen und Kunden noch zielgenauer vorherzusehen und entsprechend angepasste Mengen zu bestellen. Sollte doch einmal etwas übrig bleiben, so wird das wo möglich an die Tafeln oder ähnliche Institutionen für einen guten Zweck gespendet“, so BVLH-Geschäftsführer Philipp Hennerkes. Sollten diese Spenden jetzt erleichtert werden, so sei das ein sehr wichtiger Schritt, um die Lebensmittelabfälle im Einzelhandel noch weiter zu reduzieren. „Das ist eindeutig positiv zu werten“, bekräftigt Hennerkes. Wichtige Hebel seien hierbei neben der Stärkung digitaler Strukturen insbesondere der Abbau rechtlicher Hürden bei Kennzeichnungs- und Haftungsfragen.

Auch bei der Debatte um das Containern geht es vorrangig um die Haftung. Hier ist für den BVLH allerdings klar: „Der Lebensmittelhandel darf am Ende nicht der Verantwortliche sein, wenn sich Menschen bei der Suche nach Lebensmitteln in den Containern auf dem Gelände des Unternehmens verletzen oder körperliche Schäden beim Verzehr der nicht mehr ordnungsgemäßen Waren erleiden“, so Hennerkes. Zudem stünden die Container auf dem Gelände der Unternehmen, unbefugtes Betreten müsse weiterhin verboten bleiben. Auch die Bundesländer haben sich mit entsprechenden Vorstößen politisch bereits mehrfach, zuletzt 2023, befasst und eine gesetzliche Anpassung abgelehnt beziehungsweise die Debatte strafrechtlicher Belange an die Bundesebene zurücküberwiesen. „Ein wesentlicher Hebel ist, Verluste zu verringern und die Weitergabe verkehrsfähiger Lebensmittel zu stärken“, so Hennerkes. Der Handel spende flächendeckend große Mengen an Lebensmitteln und sei zudem mit nur sieben Prozent des Gesamtaufkommens weit weg davon, der Hauptverursacher von Lebensmittelabfällen in Deutschland zu sein.

Dennoch geht der Lebensmittelhandel mit gutem Beispiel voran und beteiligt sich nicht nur an der aktuell laufenden Aktionswoche „Zu gut für die Tonne!“. Mit dem Pakt gegen Lebensmittelverschwendung hat der Handel eine entlang der Lebensmittelkette einzigartige Selbstverpflichtung geschlossen, um seine Überschüsse bis 2030 zu halbieren und bereits im ersten Jahr eine Überschussreduzierung von 24 % erreicht und fast 90.000 t Lebensmittel weitergegeben. Seine Maßnahmen führt er das ganze Jahr über fortlaufend durch. Diese reichen von saisonal und regional abgestimmten Sortimenten und effizienten Bestell- und Lieferprozessen, über innovative Verfahren wie essbare Beschichtungen von Obst und Gemüse, bis hin zur Weitergabe an Tafeln und nehmen auch die Schnittstellen der Lebensmittelkette in den Blick. „Um branchenübergreifende Fragen anzugehen und gemeinsam Lösungen zu entwickeln, muss ein intensiver Dialog aller Akteure an den Schnittstellen stattfinden, beispielsweise im Rahmen der Angebote der vom Bund neu geschaffenen Kompetenzstelle KLAV“, führt Hennerkes aus.

Gleichzeitig gilt es, bei den Privathaushalten anzusetzen. Hier wird die größte Masse an Lebensmitteln (58 % des Gesamtaufkommens an Lebensmittelabfällen) weggeschmissen. „Wichtige Maßnahmen des Lebensmittelhandels sind auch, die Kundinnen und Kunden zu informieren und beispielsweise mit Tipps zur Einkaufsplanung, Lagerung oder Resteverwertung zu unterstützen. Denn die Privathaushalte sind der entscheidende Hebel, um die Lebensmittelabfälle weiter zu reduzieren“, betont Hennerkes.

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