Saisonarbeitskräfte sollen ab dem kommenden Jahr 90 anstatt wie bislang nur 70 Tage sozialversicherungsfrei beschäftigt werden können. Das sieht ein Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) vor.

Spargelernte in Deutschland

Die neue Regelung soll für Erntehelfer auf Obst-, Gemüse- und Weinanbaubetrieben gelten, sofern diese zwischen dem 1. März und einschließlich dem 31. Oktober eines Kalenderjahres arbeiten. Die Maßnahme war bereits im schwarz-roten Koalitionsvertrag angekündigt worden.

Laut BMAS hat die Gesetzesänderung zum Ziel, die Landwirtschaft zu entlasten und dadurch auch den Selbstversorgungsgrad mit Obst und Gemüse in Deutschland zu erhöhen. Die Regelung ziele daher auch nur unmittelbar auf die Landwirtschaft ab und gelte nicht für Angestellte in etwaigen von den Betrieben unterhaltenen Restaurants oder Herbergen.

Dem Referentenentwurf zufolge schöpfen aktuell weniger als 100.000 Saisonarbeitskräfte die zeitlichen Grenzen der kurzfristigen Beschäftigung aus. Sollte die Grenze wie vorgesehen um 20 Tage erhöht werden, seien Mindereinnahmen über die Sozialversicherungs-zweige verteilt in Höhe von jährlich 150 Mio Euro zu erwarten. Mit Effekten auf die Bundeszuschüsse zur Rente sei dagegen nicht zu rechnen.

Die 70-Tage-Regelung auf 90 Tage zu verlängern ist schon seit Längerem eine Forderung aus der Agrarbranche. Wegen des steigenden Mindestlohns sehen die Verbände den heimischen Anbau von Obst, Gemüse und Wein in Gefahr. Dass Union und SPD nun bei den Sozialversicherungsbeiträgen entlasten wollen, war daher im Vorfeld begrüßt worden.