Auch in Frankreich sollen Frei- und Agrarflächen künftig vermehrt zur Erzeugung von Solarenergie genutzt werden.

Die Regierung hat die Arbeiten am Entwurf eines Dekrets zur Förderung von Agri-Photovoltaik-(PV)-Anlagen abgeschlossen. Vorbehaltlich einer Prüfung durch den Hohen Rat für Energie und das oberste Verwaltungsgericht sollen die neuen Regelungen zu Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten. Klar unterschieden werden soll zwischen Agri-PV und der Nutzung von Freiflächen. Letztere soll nur möglich sein, wenn auf den Arealen keine landwirtschaftliche Nutzung erfolgen kann oder die Stilllegung vor mehr als zehn Jahren erfolgt ist. Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums ist unter anderem vorgesehen, dass die Errichtung von Agri-PV-Anlagen den Ertrag auf der betreffenden Fläche im mehrjährigen Mittel um höchstens 10 % verringern darf.

In Abhängigkeit von der verwendeten Technologie, der Art der landwirtschaftlichen Produktion sowie der Standortbedingungen sollen zudem Höchstwerte für den Deckungsgrad festgelegt werden. Damit soll laut Ministerium sichergestellt werden, dass die landwirtschaftliche Produktion die vorrangige Wirtschaftsaktivität bleibt. Ausnahmen sollen für besondere Projekte mit einer Leistung von mehr als 10 MW gelten. Als Voraussetzung für die Errichtung von Agri-PV-Anlagen soll gemäß dem geplanten Dekret auch gelten, dass das agronomische Potenzial der betreffenden Fläche verbessert wird. Außerdem soll die Parzelle besser vor Witterungsextremen und den Folgen des Klimawandels geschützt werden. Flankiert werden sollen die neuen Regelungen durch Vorgaben für die Vertragsgestaltung; beispielsweise für den Fall, dass ein Projekt von Landwirten, Stromerzeugern und Grundstückseigentümern gemeinsam auf den Weg gebracht wird.

FNSEA zufrieden

Der französische Bauernverband (FNSEA) begrüßte den Entwurf. Der Text erfülle die Erwartungen und Forderungen des landwirtschaftlichen Berufsstandes und werde eine ambitionierte, aber kontrollierte Entwicklung der Agri-PV ermöglichen. Die ausgewogenen Regelungen seien ein wichtiger Schritt, um die Energiewende mit der Ernährungssouveränität in Einklang zu bringen, erklärte der FNSEA. Insbesondere die Begrenzung der Ertragsverluste wird aus Sicht des Verbandes eine wirksame Maßnahme gegen „Alibi-Projekte“ darstellen und die landwirtschaftliche Produktion schützen. AgE