Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, Lebensmittelabfälle zu reduzieren. Entsprechenden Maßnahmen in der Novelle der Abfallrahmenrichtlinie hat das Europäische Parlament am 9. September abschließend ihren Segen erteilt.

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Image: Puravida Fotografie/AdobeStock

Der Rat hatte bereits im Frühsommer seine Zustimmung gegeben. Das Gesetz wird nun von beiden Mitgesetzgebern unterzeichnet, bevor es im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird. Die Mitgliedstaaten haben nach Inkrafttreten 20 Monate Zeit, die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.

In der Novelle der Abfallrichtlinie ist festgeschrieben, dass die Mitgliedstaaten bis Ende 2030 Lebensmittelabfälle in der Verarbeitung und Herstellung um 10 % sowie um 30 % pro Kopf im Handel, in Restaurants und in Privathaushalten reduzieren sollen. Als Referenz wird der durchschnittliche Ausschuss im Zeitraum 2021 bis 2023 angesetzt. Lebensmittelabfälle aus der landwirtschaftlichen Produktion sind von der Regelung explizit ausgenommen.

Wie üblich waren die bereits im Februar abgeschlossenen Trilog-Verhandlungen mit EU-Kommission und Rat ein Geben und Nehmen. Erwartungsgemäß konnten sich die Abgeordneten am Ende nicht in allen Punkten durchsetzen. So hatten sich die Parlamentarier für Reduktionsziele in Verarbeitung und Herstellung sowie beim privaten Konsum, in Handel und Außer-Haus-Verpflegung von 20 % beziehungsweise 40 % ausgesprochen.

Dafür sind die Mitgliedstaaten dem Parlament beim Referenzzeitraum entgegengekommen. Der ursprüngliche, vom Rat in diesem Punkt weitgehend unterstützte Kommissionsvorschlag sah als Referenzpunkt noch das Jahr 2020 vor. Die Parlamentarier stießen sich daran, weil die in diesem Jahr erhobenen Daten aus ihrer Sicht wegen der Corona-Pandemie nicht repräsentativ sind. AgE