2021-05-12T11:34:15
Im Zusammenhang mit der Übernahme von Real-Standorten hatte Edeka von verschiedenen Lieferanten Sonderforderungen erhoben. Das Bundeskartellamt ist der Frage nachgegangen, ob diese Forderungen einen Verstoß gegen das sog. Anzapfverbot und damit einen verbotenen Missbrauch von Marktmacht begründet haben. Dies kann dann der Fall sein, wenn ein marktstarkes Unternehmen seine Marktmacht ...
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