Anfang Dezemberhatte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitgeteilt, dass das Pflanzenschutzmittel weder angewendet noch in Verkehr gebracht werden dürfe. Das Fruchthandel Magazin berichtete. Nun hat das BVL das Mittel nach eigenen Angaben wieder freigegeben. Das gelte auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.Vor der Aufhebung des Ruhens wurde mit ...
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