Auch Traktorkabinen der Kategorie 2 können Anwender ausreichend vor Spritznebel schützen. Deshalb können Anwender in solchen Kabinen unter bestimmten Voraussetzungen auf das Tragen von Schutzausrüstung für Haut und Augen verzichten. Die neue Regelung gilt, bis laufende Versuche zum Anwenderschutz abgeschlossen sind, teilte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mit.Dicht ...
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