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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine 120 Tage geltende Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Benevia erlassen, welche ausschließlich zur Bekämpfung der Kleinen Kohlfliege an Radieschen gültig ist. Die Notfallzulassung gilt nur für berufliche Anwender im Zeitraum vom 09. Mai 2019 bis 06. September 2019. Ein Einsatz im Haus- und Kleingarten ist nicht zulässig, berichtet QS.

Das BVL begründete die Erteilung der Notfallzulassung mit einem durch die vorherrschenden Witterungsbedingungen begünstigten, hohen Aufkommen der Kleinen Kohlfliege und dem Fehlen anderer wirksamer Behandlungsalternativen.
Die Notfallzulassung für Benevia erfülle alle Kriterien des Pflanzenschutzrechts, insbesondere zum Schutz des Naturhaushalts. Um Organismen auf Nichtzielflächen und insbesondere in Gewässern zu schützen, müssen Mindestabstände eingehalten werden bzw. die Ausbringung muss mit verlustmindernder Technik vorgenommen werden. Benevia ist als bienengefährlich (B1) eingestuft und darf nicht auf blühenden oder von Bienen beflogenen Pflanzen ausgebracht werden. Gleiches gelte auch für Unkräuter.