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Über die bestehende Zulassung hinaus darf das Insektizid mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole vom 15. April bis zum 10. August 2021 gegen Spargelfliegen an Spargel eingesetzt werden. Nach Angaben des BVL ist die Notfallzulassung für Benevia auf den Einsatz im Freiland beschränkt. Eine Anwendung ist nach der Stechperiode in Ertragsanlagen sowie nach dem Austrieb in Junganlagen zulässig.

Wie QS unter Berufung auf das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitteilt, wurden zudem Notfallzulassungen für den befristeten Einsatz des Pflanzenschutzmittels Movento SC 100 in mehreren Kulturen erlassen: gegen Maulbeerschildläuse, Gemeine Napfschildläuse, Gemeine Kommaschildläuse, Pfirsichschildläuse, San José Schildläuse, Wollige Rebenschildläuse sowie Zitrusschmierläuse in mehreren Kulturen. Im Zeitraum vom 1. Mai bis zum 28. August 2021 ist der Einsatz des Insektizids zur Bekämpfung dieser Schildlausarten an Johannis-, Stachel- und Heidelbeere zulässig. An Himbeere (Ausnahme: Herbsthimbeere) und Brombeere darf Movento SC 100 vom 1. Juni bis zum 28. September 2021 zum Einsatz kommen.