Das Fungizid Dimethofin (Wirkstoff: Dimethomorph) darf im Zeitraum vom 5. Juli bis 1. November 2019 gegen Falschen Mehltau (Peronospora parasitica) in Blumenkohl angewendet werden.
Über die bestehende Zulassung hinaus darf das biologische Insektizid NeemAtal-T/S zur Bekämpfung von Kartoffelkäfern im Kartoffelanbau zum Einsatz gebracht werden. Die Notfallzulassung des Pflanzenschutzmittels mit dem Wirkstoff Azadirachtin (Azadirachtin A) ist auf die Anwendung im ökologischen Kartoffelanbau beschränkt.