Foto: Grafvision/AdobeStock

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Die Notfalzulassung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gilt für die Bekämpfung von Auflaufkrankheiten und Falschem Mehltau (Frühbefall).

Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, ist die Anwendung von Apron XL (Wirkstoff: Metalaxyl-M) bei Buschbohnen, Radieschen und Feldsalat, Spinat, Rucola-Arten, frischen Kräutern, Möhren und Roter Bete zulässig. Die Notfallzulassung gilt für den Zeitraum vom 24. Mai bis zum 21. September 2022.