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Über die bestehende Zulassung hinaus darf das Insektizid gegen Thripse an Speisezwiebeln, die als Bundzwiebeln genutzt werden, zum Einsatz kommen.

Wie QS unter Berufung auf das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) mitteilt, ist die Notfallzulassung auf den Zeitraum vom 1. Juni bis zum 28. September 2021 beschränkt.