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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine befristete Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Proman erlassen.

Wie QS unter Berufung auf das BVL berichtet, darf das Herbizid über die bestehende Zulassung hinaus zur Bekämpfung von einjährigen, zweikeimblättrigen Unkräutern (ausgenommen Klettenlabkraut) in Feldsalat angewendet werden. Die Notfallzulassung gilt vom 26. Februar bis zum 25. Juni 2021.