Foto: VRD/AdobeStock

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Hiernach darf das Herbizid über die bestehende Zulassung gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (Ausnahme: Klettenlabkraut) an Feldsalat eingesetzt werden.

Wie QS unter Berufung auf das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) mitteilt, ist die Notfallzulassung für Proman für den Zeitraum vom 20. Februar bis zum 19. Juni 2022 gültig.