Foto: gitusik/AdobeStock

Foto: gitusik/AdobeStock

NeemAzal-T/S darf laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vom 2. Mai bis zum 29. August 2022 eingesetzt werden.

Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, ist die Notfallzulassung auf den ökologischen Anbau von Kartoffeln beschränkt.