Foto: volff/AdobeStock

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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Notfallzulassung für die Bekämpfung des Apfelblütenstechers an Äpfeln im Freiland erlassen.

Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, darf das Insektizid Minecto One (Wirkstoff: Cyantraniliprole) im Zeitraum vom 25. Februar bis zum 24. Juni 2022 angewendet werden.