Foto: fotoknips/AdobeStock

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Die Anwendung des Insektizids Attracap (Wirkstoff: Metarhizium brunneum Stamm Cb15-III) zur Bekämpfung von Schnellkäferlarven (Drahtwurm) ist bei geringem und mittlerem Befall im Kartoffel- und Spargelanbau zulässig.

Wie QS unter Berufung auf das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) mitteilt, gilt die Notfallzulassung für den Zeitraum vom 21. Februar bis zum 20. Juni 2022 für Anwendungen im Freiland. Die zulässigen Anwendungszeiträume seien im Kartoffelanbau auf das Legen der Kartoffeln oder alternativ zwischen den Kartoffeldämmen kurz vor Reihenschluss und im Spargelanbau beim Aufdämmen des Spargels in der Zeit von März bis April nach beschränkt.