Foto: Africa Studio/AdobeStock

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Quassiaextrakt MD darf zur Bekämpfung von Sägewespen an Kern- und Steinobst zur Anwendung kommen. Die Notfallzulassung, die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erlassen hat, ist auf den Einsatz im ökologischen Anbau beschränkt und gilt vom 5. April bis zum 2. August 2022.

Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, wurden auch zwei Notfallzulassungen für die Anwendung des Pflanzenschutzmittels Karate Zeon erteilt.
Danach darf das Insektizid über die bestehende Zulassung hinaus gegen Rotbeinige Baumwanzen sowie gegen Grüne Futterwanzen an Äpfeln, Birnen sowie an Süß- und Sauerkirschen zwischen dem 31. März und dem 28. Juli 2022 zum Einsatz gebracht werden.
Darüber hinaus habe das BVL eine Notfallzulassung für Karate Zeon zur Bekämpfung der Grünen Stinkwanze, Grünen Reisewanze, Grauen Gartenwanze, Marmorierten Baumwanzen und Beerenwanzen an Äpfeln, Birnen sowie Süß- und Sauerkirschen erlassen. Diese Notfallzulassung gilt für den Zeitraum vom 1. Mai bis zum 28. August 2022.