Foto: nata vkusidey/AdobeStock

Foto: nata vkusidey/AdobeStock

Die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erteilte Notfallzulassung gilt für die Bekämpfung von Senecio- und Polygonum-Arten in Spinat und frischen Kräutern.

Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, gilt sie für den Zeitraum vom 1. Mai bis zum 28. August 2022. Ende März 2022 hatte das BVL bereits eine Notfallzulassung für Asulox gegen Unkräuter, insbesondere gegen Knöterich- und Kreuzkraut-Arten, erteilt, die bei der Saatguterzeugung von Spinat eingesetzt werden.