Foto: VRD/AdobeStock

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Die Anwendung des Pflanzenschutzmittels ist demnach zum einen zur Bekämpfung von einjährigen, zweikeimblättrigen Unkräutern an Feldsalat (ausgenommen Klettenlabkraut) im Freiland zwischen dem 22. Juni und dem 19. Oktober 2022 zulässig.

Wie QS unter Berufung auf das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitteilt, darf das Herbizid auch gegen einjährige, zweikeimblättrige Unkräuter an Feldsalat (ausgenommen Klettenlabkraut) im Gewächshaus eingesetzt werden. Für diese Anwendung gilt die Notfallzulassung für den Zeitraum vom 1. September bis zum 29. Dezember 2022.