Am 31. Juli 2019 waren in Deutschland die Zulassungen für alle Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff ausgelaufen. Bis zum 31. Januar 2020 gilt eine Abverkauffrist und bis zum 8. Oktober 2020 eine Aufbrauchfrist. Es sei davon auszugehen, dass es nach Ende der Aufbrauchfrist zu einer Absenkung des Rückstandshöchstgehaltes (RHG) für den Wirkstoff Chlorpropham in Kartoffeln kommen wird. Noch sei darüber auch EU-Ebene aber nicht entschieden worden, man diskutiere derzeit aber die Festsetzung eines temporary MRL (tMRL= Übergangsgrenzwert). Ob und wann dieser in Kraft tritt und wie hoch der tMRL sein darf, sei aber noch unklar.