Dieses Portal https://saisonarbeit2020.bauernverband.de befindet sich im Aufbau und wird voraussichtlich zu Beginn der 15. Kalenderwoche freigeschaltet werden. Dort werden auch weitere Informationen zum Verfahrensablauf und zu den benötigten Daten und Unterlagen gegeben.
Betriebe, die sich an dem Verfahren beteiligen, müssen die mit BMEL und BMI vereinbarten ergänzenden Infektionsschutz-Regeln einhalten und sich entsprechend vorbereiten (siehe https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Presse/PM062-Corona-Saisonarbeitskraefte.pdf;jsessionid=FE178EABB75A3F35BA3DE6B1920C73BD.1_cid367?__blob=publicationFile).
Der Erlass der Bundesregierung zur Einreise von Saisonarbeitskräften wird voraussichtlich ab dem kommenden Montag gelten. Die Organisation der Anreise von Saisonarbeitskräften muss betrieblich oder dezentral durch die regionalen Verbände und Erzeugerorganisationen erfolgen.