Die Bundesregierung hat in Zusammenarbeit mit den Bundesländern Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen gegen das Virus im öffentlichen Leben vereinbart. Der Lebensmitteleinzelhandel, Wochenmärkte und Lieferdienste, Apotheken, Drogerien, Banken, Tankstellen sowie der Großhandel bleiben davon unberührt. Um Warteschlangen zu vermeiden, wird das Sonntagsverkaufsverbot vorerst aufgehoben.Restaurants und Speisegaststätten bleiben geöffnet, sind aber generell ...
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